Biegen und Brechen zwecklos

Mit seinen Spezialhandschuhen für Ehrenamt hat Rod schon so einige Probleme aus der Welt gebogen. Für den Schulzaun fehlt ihm aber immer noch das entscheidende Upgrade. Die Politik hat Schulen und Hochschulen mit extrem ausbruchsicherem Stahl versorgt. Dabei wollte Rod doch nur die Stunde Sport am Nachmittag freigestellt bekommen, um bei seinem Jugendverband das Fußball-Training mit jungen Geflüchteten zu leiten...
In Berlin gibt es keine Regelung, um verbindlich von der Schule oder Hochschule für ehrenamtliches Engagement in Jugendverbänden freigestellt zu werden. Schuld daran ist die Freistellungsregelung im "Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes" (AG KJHG). Schulen und Hochschulen spielen darin überhaupt keine Rolle. Junge Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, sind aber nun mal häufig Schüler_innen oder Student_innen. Daher brauchen sie auch eine verbindliche gesetzliche Regelung für Freistellung!
In Berlin gibt es keine Regelung, um verbindlich von der Schule oder Hochschule für ehrenamtliches Engagement in Jugendverbänden freigestellt zu werden. Schuld daran ist die Freistellungsregelung im "Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes" (AG KJHG). Schulen und Hochschulen spielen darin überhaupt keine Rolle. Junge Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, sind aber nun mal häufig Schüler_innen oder Student_innen. Daher brauchen sie auch eine verbindliche gesetzliche Regelung für Freistellung!
>> WIR FORDERN:
Es braucht verbindliche Regeln für Freistellung von Schule und Hochschule!
Bisher gibt es keine verbindlichen Freistellungsregelungen für ehrenamtlich Engagierte in der Jugendarbeit in Schule und Hochschule. Die Regelung im Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz §10 muss auf die Bereiche Schule und Hochschule erweitert werden!