Mira will die Fesseln sprengen

Mira hat ein Problem: Seit drei Monaten bereitet sie die Ferienfreizeit in ihrem Jugendverband vor. Doch ihr Arbeitgeber macht ihr einen dicken Strich durch die Rechnung: Er muss sie für das ehrenamtliche Engagement nicht verbindlich von der Arbeit freistellen. Für Mira heißt das: Gefesselt am Bürostuhl, statt Durchstarten auf der Freizeit.
Berlin ist das einzige Bundesland in Deutschland, in dem es noch immer keine verbindliche Freistellung für ehrenamtliches Engagement in Jugendverbänden gibt. Schuld daran ist die Freistellungsregelung im "Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes" (AG KJHG). Dort heißt es in § 10: "Personen, die ehrenamtlich in förderungswürdigen Verbänden oder Organisationen der Jugendarbeit tätig sind und ihre Befähigung hierfür nachgewiesen haben, soll von ihrem Arbeitgeber ein Sonderurlaub für leitende und helfende Tätigkeiten, die dem Zweck der Jugendarbeit nach § 11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch dienen, gewährt werden."
Soll. Aber nicht muss.
Berlin ist das einzige Bundesland in Deutschland, in dem es noch immer keine verbindliche Freistellung für ehrenamtliches Engagement in Jugendverbänden gibt. Schuld daran ist die Freistellungsregelung im "Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes" (AG KJHG). Dort heißt es in § 10: "Personen, die ehrenamtlich in förderungswürdigen Verbänden oder Organisationen der Jugendarbeit tätig sind und ihre Befähigung hierfür nachgewiesen haben, soll von ihrem Arbeitgeber ein Sonderurlaub für leitende und helfende Tätigkeiten, die dem Zweck der Jugendarbeit nach § 11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch dienen, gewährt werden."
Soll. Aber nicht muss.
>> WIR FORDERN:
Die Änderung der Freistellungsregelung in AG KJHG §10
Wie in allen anderen Bundesländern auch brauchen in der Kinder- und Jugendarbeit Engagierte in Berlin einen klaren Rechtsanspruch gegenüber ihrem_r Arbeitgeber_in. Die Soll-Regelung muss durch eine Ist-Regelung ersetzt werden. Zudem fordern wir, bei unbezahlter Freistellung dem_der Arbeitnehmer_in den Verdienstausfall, bzw. bei bezahlter Freistellung dem_der Arbeitgeber_in den Aufwand zu erstatten.
Zur Zeit mache ich eine Ausbildung zur Zierpflanzengärtnerin. Nebenbei bin ich bin schon lange im Landesvorstand der Falken ehrenamtlich aktiv. Ehrenamt und Ausbildung unter einen Hut zu bringen kann zeitlich wie emotional ganz schön anstrengend sein. Ich musste mich zum Beispiel schon öfter gegenüber meinem Arbeitgeber für mein ehrenamtliches Engagement rechtfertigen. Verbindlicher Sonderurlaub würde solche Probleme aus der Welt schaffen!
Rachel, Auszubildende und Landesvorstand SJD-Die Falken Berlin
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